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1. PATIENTENVERFÜGUNG |
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Die Patientenverfügung
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Die erste Säule der Vorsorge ist die Patientenverfügung. Darin hält der Betroffene seinen Willen und seine Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung fest – für den Fall, dass er einmal nicht in der Lage sein sollte, sich dazu eine vernünftige Meinung zu bilden und seinen Willen zu äußern. Sie wird gelegentlich auch Patiententestament oder Alterstestament genannt; man sollte diese Begriffe aber besser vermeiden, denn sie stiften oft nur Verwirrung.
Falls er befürchtet, in einer akuten psychischen Krise in eine Klinik eingeliefert zu werden, kann er z. B. in die Patientenverfügung schreiben, welche Medikamente er auf keinen Fall bekommen will; ob er in einer Psychose – wenn überhaupt – lieber fixiert als mit Medikamenten behandelt werden will und ähnliches mehr.
Entscheidend ist, dass die Situation, für die die Patientenverfügung gelten soll, hinreichend genau beschrieben ist. Es reicht also nicht aus, ganz allgemein zu formulieren: "Eine Behandlung mit Medikamenten lehne ich grundsätzlich ab."
Eine Patientenverfügung ist unter folgenden Voraussetzungen verbindlich: der Betroffene hat darin seinen Willen konkret formuliert und er war beim Unterschreiben der Patientenverfügung einwilligungsfähig.
Über eine Patientenverfügung, die diese Voraussetzungen erfüllt, darf sich ein Arzt nur in Ausnahmefällen und nur mit einer hieb- und stichfesten Begründung hinwegsetzen.
Wichtig: Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, kann er eine Patientenverfügung verfassen. Entscheidend ist die Einwilligungsfähigkeit, und dass die Patientenverfügung so verständlich und sinnvoll formuliert ist, dass sein Wille deutlich wird.
Gelegentlich wird behauptet, dass der Zeitpunkt, zu dem die Patientenverfügung erstellt wurde, nicht zu lange zurückliegen darf. Dies ist nicht mehr korrekt, es wird inzwischen nicht mehr verlangt. Man muss eine Patientenverfügung also nicht regelmäßig neu unterschreiben. Man sollte aber hin und wieder einen Blick darauf werfen und prüfen, ob sie immer noch die Situationen beschreibt, für die man Vorsorge treffen möchte, und die Maßnahmen, die man wünscht oder ablehnt.
Ein Muster einer Patientenverfügung nach dem aktuellen Gesetzesstand wird demnächst in diese Seite gestellt.
Wie man ein Vorsorgedokument erstellen kann, schildert Brigitte Weiß auf der Seite Mein persönliches Krisenkonzept.
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