Die zweite Säule der Vorsorge für den Fall der Hilflosigkeit ist die Vorsorgevollmacht. Mit einer Vollmacht kann der Betroffene einer anderen Person das Recht übertragen, stellvertretend für ihn sowohl Rechtsgeschäfte zu tätigen (z. B. einen Heimvertrag abzuschließen) als auch über Maßnahmen im Bereich der Personensorge zu entscheiden (z. B. einer medizinischen Behandlung zuzustimmen).
Beispielsweise kann der Betroffene für den Fall einer vorübergehenden Krise eine Vollmacht verfassen, wenn er befürchtet, psychotisch zu werden. Der Bevollmächtigte kann dann entscheiden, ob und in welche Klinik er ihn bringt, ob und welche Medikamente er bekommt etc.
Vereinfacht ausgedrückt gilt: Ein Bevollmächtigter hat im wesentlichen die gleichen Befugnisse wie ein Betreuer – vorausgesetzt, der Betroffene hat die Befugnisse, die er ihm übertragen will, ausdrücklich in die Vollmacht geschrieben.
Vorsicht: Man sollte nicht glauben, dass man sich mit der Benennung eines Bevollmächtigten vor eventuellen Irrtümern oder vor Willkür der Psychiatrie oder eines Heimes vollständig schützen kann! Zwar dürfen einerseits die Psychiatrie oder das Altenheim gegen den Willen des Bevollmächtigten keine Entscheidungen treffen und durchsetzen, aber andererseits gilt: Das Betreuungsgericht kann den Bevollmächtigten entmachten. Denn wenn ein Bevollmächtigter gegen eine Maßnahme ist, die das Gericht für notwendig hält, kann es einen Betreuer bestellen, der die Vorsorgevollmacht schlichtweg widerruft – und der Bevollmächtigte hat nichts mehr zu sagen. Anschließend kann der neue Betreuer die vorgesehenen Maßnahmen einleiten.
Trotzdem ist es sehr sinnvoll, einen Bevollmächtigten zu benennen, dem man vertraut. Er kann viel erreichen – aber eben nicht alles.
Andererseits sollte man bedenken, dass man sich dem Bevollmächtigten fast bedingungslos ausliefert. Deshalb sollte es unbedingt eine Person des Vertrauens sein.
Wie man ein Vorsorgedokument erstellen kann, schildert Brigitte Weiß auf der Seite Mein persönliches Krisenkonzept.
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(Nicht zutreffendes streichen!)
Hiermit erteile ich:
Name, Adresse, Geb.datum
ohne Zwang und aus freiem Willen folgende Vollmacht:
1. Herr / Frau, Adresse:
2. Herr / Frau, Adresse:
wird / werden (gemeinschaftlich) bevollmächtigt, mich in allen persönlichen und Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial- und sonstigen Rechtsangelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Mitarbeiter von Gerichten, Behörden, Banken und Versicherungen sind meinem / n Bevollmächtigten gegenüber von etwaigen Schweigepflichten befreit.
Diese Vollmacht berechtigt zu meiner Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Auskünfte über meinen Gesundheitszustand und die Einzelheiten der Behandlung zu erfragen. Ärzte und Pflegepersonen sind insoweit von ihrer Schweigepflicht entbunden. Im Falle eines Klinikaufenthaltes wünsche ich, daß mein Bevollmächtigter jederzeit Zugang zu mir hat.
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen in medizinische Heilbehandlungen einzuwilligen oder die Einwilligung zu verweigern sowie Behandlungsverträge abzuschließen, zu kündigen oder deren Abschluß zu verweigern. Dies gilt, wenn ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sein sollte, Folgen und Tragweite von Behandlungen zu erkennen und meinen Willen danach zu bestimmen. Die Ermächtigung gilt auch für Behandlungen, die eine Genehmigung des Betreuungsgerichts gem. § 1904 BGB voraussetzen.
Der Bevollmächtigte ist weiterhin berechtigt, meinen Aufenthalt zu bestimmen und über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen gem. § 1906 BGB, die sich gegen meine Person richten, zu entscheiden, falls ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sein sollte, selbst wirksam in die Freiheitsentziehung einzuwilligen.
Die Vollmacht berechtigt weiterhin zur Verwaltung meiner Einkünfte und meines Vermögens, zur Verfügung über Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zum Abschluß von Heimverträgen, zur Erteilung von Pflegeaufträgen, zur Auflösung des Mietverhältnisses meiner Wohnung, zur Beantragung und Entgegennahme von Renten und anderen Sozialleistungen, zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen Verfahrenshandlungen sowie zur Entgegennahme von Post.
Der / die Bevollmächtigte / n sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich in eigenem Namen, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, und als Vertreter / in Dritter vorzunehmen. Schenkungen an Dritte dürfen in dem Rahmen vorgenommen werden, der einem Betreuer gemäß § 1897 BGB erlaubt wäre. Der / die Bevollmächtigte / n sind berechtigt, in allen Fragen, außer der Heilbehandlung und der freiheitsentziehenden Maßnahmen, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen sowie mich und dritte Personen gleichzeitig vertreten.
Diese Vollmacht soll eine Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB ausschließen. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig werden, so soll der / die Bevollmächtigte (oder einer von ihnen) zum Betreuer bestellt werden.
Falls das Betreuungsgericht zur Kontrolle des / der Bevollmächtigten einen Betreuer gem. § 1896 Abs. 3 BGB bestellen will, so soll zum Betreuer für diese Aufgabe Herr / Frau __________________________________________ bestellt werden.
Das Recht der Totenfürsorge übertrage ich hiermit auf den / die Bevollmächtigten. Er / sie soll / en anstelle der anderen Familienangehörigen nach meinem Tod die Bestattung durchführen lassen.
Das Entscheidungsrecht über eine Organtransplantation nach meinem Tod übertrage ich auf den / die Bevollmächtigten.
Diese Vollmacht tritt in Kraft: ¨ sofort ¨ am __________ ¨ wenn meine Geschäftsunfähigkeit oder wenn ernsthafte Zweifel an meiner Geschäftsfähigkeit durch ärztliches Attest festgestellt wird ¨ wenn meine Einwilligungsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten durch ärztliches Attest festgestellt wird.
Die Vollmacht gilt nur, wenn der / die Bevollmächtigte / n das Originaldokument vorlegen kann / können. Ich behalte mir das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
Die Vollmacht und das zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe. Sollten einzelne Teile der Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit der restlichen Teile ändern.
Sonstige Verfügungen, incl. Ausschlüsse von der Vertretung durch den / die Bevollmächtigten:
Unterschrift
______________________________________________________________________
Beglaubigungsvermerk eines Notars / einer sonstigen Urkundsperson:
Die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtsgebers / der Vollmachtsgeberin wird beglaubigt.
Ort, Datum, Unterschrift, Siegel
Anmerkung: Die notarielle Beglaubigung ist auf jeden Fall notwendig, wenn die Verfügungsgewalt eine Firma bzw. Firmenbeteiligung einschließt. Bei reinem Privatvermögen ist sie in vielen Fällen nicht notwendig. Übersteigt das Vermögen den Betrag von 25.000 €, ist es hingegen wieder ratsam, die Vollmacht beglaubigen zu lassen.
Wiedergabe dieses Musters mit freundlicher Genehmigung von Horst Deinert. Er ist Autor des Online-Lexikons Betreuungsrecht, das eine Fülle von weiterführenden Informationen enthält. Das Lexikon ist besonders nützlich für Berufsbetreuer, aber auch für Laien mit Vorkenntnissen geeignet.
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