FRAGE: Was genau muss ein Betreuer mitbringen, um die Betreuung einer Person übernehmen zu können? Was sind die Vorschriften und Voraussetzungen, wenn man Betreuer werden will? Was muss man haben an Vorerfahrung oder Schulabschluss?
ANTWORT: Es gibt im Gesetz keine konkreten Vorschriften: Der Betreuer muss lediglich "geeignet" sein. Es kommt also auf den Einzelfall an, d. h. darauf, wie umfangreich bzw. kompliziert die Betreuung voraussichtlich sein wird. Das Betreuungsgericht hat hier einen weiten Ermessensspielraum. Siehe auch hier.
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