1. Einführung

Was heißt das: Betreuung?

Was bedeutet es konkret, wenn eine Betreuung eingerichtet wird? Das Betreuungsgericht benennt eine Person, die gewisse Rechte und Pflichten für den Betroffenen übernimmt; dies ist der Betreuer. Grob vereinfacht gesagt: Der Betreuer übernimmt dem Betroffenen gegenüber eine ähnliche Stellung wie Eltern gegenüber ihrem minderjährigen Kind.

Zum einen vertritt er ihn gegenüber Behörden, Geschäftspartnern, Vermietern, Arbeitgebern usw. Dieser Bereich betrifft die sogenannten Rechtsgeschäfte. Das Gericht kann dem Betreuer z. B. den Auftrag geben, das Vermögen des Betroffenen zu verwalten, wenn es diesen für unfähig hält, mit seinem Geld umzugehen.

Zum anderen kann der Betreuer in bestimmten Bereichen über den Betroffenen bestimmen, die das Selbstbestimmungsrecht der Person bezüglich höchstpersönlicher Angelegenheiten wie Bewegungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, ärztliche Behandlung etc. betreffen. Dieser Bereich wird auch Personensorge genannt. So kann das Gericht dem Betreuer z. B. das Recht zusprechen, den Betroffenen gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Heim zu bringen, oder es kann ihm erlauben, den Betroffenen gegen dessen Willen mit Psychopharmaka behandeln zu lassen.


Sämtliche Angaben ohne Gewähr. – Ausführlichere Informationen finden Sie in dem Buch "Zwang" von Rudolf Winzen.

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