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Seit März 2005 können alle Bürger ihre Vorsorgevollmacht über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung folgende Gebühren: ein per Post übermittelter Eintragungsantrag kostet 18,50 Euro, die Online-Meldung ist um 3 Euro günstiger.
Postadresse: Zentrales Vorsorgeregister,
Postfach 08 01 51, 10001 Berlin.
Im Internet: www.vorsorgeregister.de . Die Navigation dort ist leider nicht sehr benutzerfreundlich gestaltet: Sie müssen zuerst den Menüpunkt "Zur Registrierung" anklicken, dann in der Mitte der Seite das blaue "hier", dann im Menü den Punkt "Zum Eintragungsantrag".
Achtung! Beim Zentralen Vorsorgeregister kann man die Vorsorgevollmacht nicht etwa deponieren, sondern man meldet dorthin nur die Tatsache, dass man eine Vorsorgevollmacht verfasst hat, den Ort, wo sie hinterlegt ist, sowie Namen und Anschrift des Bevollmächtigten.
Das Register beantwortet keinerlei Anfragen zur richtigen Formulierung von Vorsorgevollmachten etc. Wer Rat benötigt, wendet sich am besten an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf dieses Register; im Fall des Falles erfahren sie dort in Minutenschnelle, ob und wo eine Vorsorgevollmacht existiert. So kann man zum Beispiel in einem Notfall sicher sein, dass man nicht einen Betreuer zugewiesen bekommt, obwohl man bereits mit einer Vollmacht vorgesorgt hat.
Wenn Sie optimal vorsorgen wollen, dann verfahren Sie so: Gleichzeitig mit der Vorsorgevollmacht erstellen Sie eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung, stecken dies alles zusammen in einen Umschlag und hinterlegen diesen bei dem Bevollmächtigten, einer anderen Vertrauensperson oder einem Notar; dies melden Sie anschließend an das Zentrale Vorsorgeregister. So ist sichergestellt, dass alle drei Dokumente gefunden werden, wenn es nötig ist.