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Sie sind vielleicht ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer eines Angehörigen. Sie stehen vor vielen Fragen: Was darf ich als Betreuer? Wozu bin ich verpflichtet? Welche Spielräume habe ich nach dem Gesetz?
Oder Sie sind selbst betroffen. Sie möchten wissen: Wenn ich unter Betreuung stehe, bin ich dann völlig rechtlos? Was darf mir der Betreuer vorschreiben, was nicht?
Oder Sie möchten Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen – infolge eines schweren Unfalls, wegen Altersverwirrung oder psychischer Krankheit.
Falls Sie zu einer dieser Gruppen gehören, dann finden Sie hier einige nützliche Informationen.
Das Kapitel Betreuung enthält eine ausführliche Einführung in das Betreuungsrecht für Laien.
Das Kapitel Unterbringung liefert eine Einführung für Laien in das Thema Zwangs-Unterbringung, z. B. in einer psychiatrischen Klinik oder einem Altenheim.
Das Kapitel Vorsorge beschreibt kurz die wesentlichen Elemente der Vorsorge: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Die übrigen Seiten enthalten Informationen zu diversen Themen rund um das Betreuungsrecht und das Unterbringungsrecht.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir!
Ihr Rudolf Winzen
Abbildung: Rudolf Winzen -
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