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Der Betroffene kann beim Gericht die Entlassung des Betreuers beantragen. Dieser Antrag hat in der Regel mehr Erfolg, wenn er eine gleich geeignete Person nennt, die zur Übernahme der Betreuung bereit ist.
Beispiel: Der Betroffene hatte überhaupt nicht damit gerechnet, dass er unter Betreuung gestellt werden könnte, und sich daher nicht darum gekümmert, wer als Betreuer in Frage kommt. Das Gericht hat dann eine ihm völlig unbekannte Rechtsanwältin bestellt, zu der er kein Vertrauen hat. Später erklärt sich eine gute Bekannte bereit, die Betreuung zu übernehmen. Er kann dann beantragen, dass diese Bekannte seine Betreuerin wird; das Gericht wird einem solchen Antrag in der Regel stattgeben.
Auch wenn der Betreuer seinen Pflichten nicht nachkommt oder nicht geeignet ist, kann der Betroffene seine Entlassung und die Bestellung eines neuen Betreuers beantragen. Zu den Pflichten gehört, dass er sich in gewissem Umfang persönlich um ihn kümmern muss und alle wichtigen Entscheidungen, die er trifft, vorher mit ihm bespricht.
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