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Ein Betreuer hat sehr weitgehende Rechte. Er kann beispielsweise verhindern, dass der Betroffene in die Psychiatrie eingewiesen wird. Oder: Er kann er den Ärzten in einer Klinik untersagen, dem Betroffenen bestimmte Medikamente zu geben.
Achtung! Ein einwilligungsfähiger Patient darf immer selbst entscheiden, ob er in eine Klinik geht oder ein Medikament einnimmt. Nur falls er nicht einwilligungsfähig ist, entscheidet der Betreuer für ihn. Und dieser ist in seiner Entscheidung frei. Er muss sich natürlich daran halten, was dem Wohl des Betreuten dient. Hierüber gehen die Meinungen jedoch gelegentlich auseinander.
Nicht verschwiegen werden soll, dass es einer gehörigen Portion Selbstvertrauen und Mut bedarf, diese Rechte gegenüber Psychiatern durchzusetzen – ganz zu schweigen davon, dass man dies auch nur dann tun sollte, wenn man seiner Sache ganz sicher ist. Damit soll den Ärzten keineswegs eine übelwollende Haltung den Patienten gegenüber unterstellt werden, sondern nur darauf hingewiesen werden, dass sie – nicht zuletzt aus Haftungsgründen – oft auf Nummer Sicher gehen wollen.
Allerdings können die Ärzte einer Entscheidung des Betreuers gegensteuern: Sie können beim Betreuungsgericht die Ablösung des Betreuers anregen. Man sollte also immer versuchen, miteinander zu reden und gemeinsam eine für alle akzeptable Vorgehensweise zu entwickeln.
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