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Bei der Entscheidung über eine Betreuung hat das Gericht mehrere Möglichkeiten:
Das Gericht kann einen Betreuer für bestimmte Bereiche, die hier Aufgabenkreise genannt werden, bestellen. Die wichtigsten und zugleich häufigsten Aufgabenkreise sind die folgenden:
– Vermögenssorge (die Verwaltung des Vermögens und des Einkommens)
– Aufenthaltsbestimmungsrecht (dient vor allem dem Zweck der zwangsweisen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einem Heim)
– Heilbehandlung bzw. Zuführung zur ärztlichen Behandlung (beispielsweise zur psychiatrischen Zwangsbehandlung)
Das Gericht kann aber auch einen Betreuer für alle Angelegenheiten bestellen, d. h. für alle Aufgabenkreise.
Gehe zu: 2. Voraussetzungen der Betreuung 4. Der Grundsatz der Erforderlichkeit