FRAGE: Mein Betreuer hat vor einiger Zeit ein Betreuerkonto eingerichtet und überweist mir das Geld zum Leben auf mein altes Konto. Doch will ich wieder selbständig über mein Hauptkonto verfügen. Ich gelte auch nicht als geschäftsunfähig. Doch verweigert mein Betreuer mir dieses Konto mit der Begründung, dass er mir nicht eine angemessene Kontoführung zutraut. Mein privates Konto wird gegen meinen Willen von ihm kontrolliert (Kontoauszüge). Darf er mir einfach die Kontoführung verweigern?
ANTWORT: Ja. Ein Betreuer kann tatsächlich so handeln, wie Sie es beschrieben haben. Voraussetzung hierfür ist, dass dies dem Wohl des Betroffenen entspricht. Hierüber kann man natürlich verschiedener Meinung sein. Der Betroffene hat die Möglichkeit, sich beim Betreuungsgericht zu beschweren. Das geht oft auch per Telefon. Man sollte zunächst einmal den Rechtspfleger anrufen.
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