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GEGENZEICHNUNG
 

FRAGE: Kann man eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung auch ohne die Gegenzeichnung von Zeugen oder Notar erstellen? Bei einem Testament genügen ja auch Ort, Datum und Unterschrift.

ANTWORT: Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügung kann man eigentlich ohne jede Gegenzeichnung erstellen. Aber es empfiehlt sich trotzdem, einen Zeugen unterzeichnen zu lassen, der die betroffene Person kennt und später notfalls bestätigen kann, dass sie seinerzeit Herr ihrer Sinne bzw. ihres Verstandes war. (Juristisch ausgedrückt: Bei der Unterzeichnung der Vorsorgevollmacht muss man „geschäftsfähig“ sein, bei der Patientenverfügung „einsichtsfähig“.) Dieser Zeuge sollte natürlich nicht mit der bevollmächtigten Person identisch sein.

Wenn man ganz sicher gehen will, weil man befürchten muss, dass später jemand massive Zweifel äußert, z. B. übergangene Verwandte, sollte man sich die Einsichtsfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit aktuell von einem Psychiater schriftlich bestätigen lassen.

Allerdings müssen diejenigen, die die Einsichtsfähigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit später anzweifeln, dies beweisen. Dies dürfte ihnen nur in eindeutigen Fällen gelingen, beispielsweise wenn sich belegen lässt, dass der Betroffene bei der Unterzeichnung psychotisch oder altersverwirrt war.

HINWEIS: Eine Gewähr für die Richtigkeit der Antwort kann nicht übernommen werden.




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