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13. AUFHEBUNG DER BETREUUNG

Wie wird man eine Betreuung wieder los?

Wenn der Betroffene versuchen will, die Betreuung ganz oder teilweise aufheben zu lassen, kann er beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser muss keine bestimmte Form haben. Es empfiehlt sich allerdings, vorher einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und dem Antrag gleich ein ärztliches Attest beizufügen, das ihm eine wesentliche Besserung seines Zustandes bescheinigt.

Das Gericht kann sich seine Meinung über diesen Antrag auf unterschiedliche Weise bilden. Falls klar ist, dass die Betreuung aufgehoben werden kann, genügt ein kurzes ärztliches Attest; in zweifelhaften Fällen aber muss in einem regulären Verfahren mit Anhörung, Gutachten usw. entschieden werden.
Da der Betroffene gewichtige Gründe für seinen Antrag vorbringen muss, ist die Hilfe eines Rechtsanwalts schon bei der Vorbereitung des Antrages in der Regel wichtig! Außerdem hat man grundsätzlich bessere Chancen vor Gericht, wenn man durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.

Wenn allerdings der Betreuer ebenfalls für die Aufhebung der Betreuung sein sollte, wird der Betroffene auch ohne Rechtsanwalt gute Chancen haben. Ein ärztliches Attest aber ist in jedem Fall empfehlenswert.

Wenn der Antrag auf Aufhebung der Betreuung abgelehnt wird, hat er die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.




12. Wechsel des Betreuers

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